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Alters- und Hinterlassenenversicherung

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Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
An seiner Sitzung vom 3. Juli hat der Bundesrat die konkreten Massnahmen im Rahmen der Reform AHV 21 festgelegt. Den Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft hat er an das EDI weitergegeben. Botschaft und Gesetzesentwurf sollen demnach bis Ende August 2019 ausgearbeitet sein. Kernpunkte sind die Stabilisierung des Rentenniveaus, die Sicherung der Finanzen der AHV bis 2030, die Flexibilisierung des Rentenalters sowie die Setzung von Anreizen für eine längere Erwerbstätigkeit.
iusNet AR-SVR 09.07.2019

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