Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Akteneinsicht (Zustellung der Tonbänder zur Hauptverhandlung vor der Erstinstanz) in einem arbeitsrechtlichen Verfahren betreffend die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zurecht verweigert worden war.
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Verwaltungsgericht Thurgau die automatische Beendigung eines Dienstverhältnisses nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zurecht schützte, obwohl eine Teilzeitanstellung möglich gewesen wäre.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Einblicke in den Kundenkreis und die damit kausal zusammenhängede erhebliche Schädigungsmöglichkeit ausreichend festgestellt worden waren, um ein Konkurrenzverbot respektive die Zahlung der Konventionalstrafe infolge dessen Verletzung zu rechtfertigen.
9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde vom Bundesrat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) als indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» durchzuführen.
IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert
Aufgrund von zwei Berichten zur Aufsicht über die IV-Stellen, der Vergabepraxis und der Qualitätssicherung bei medizinischen Gutachten, will das Bundesamt für Sozialversicherungen die Qualität und Aufsicht von medizinischen Gutachten in der IV verbessern.
Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Am 27. September 2020 wurde die Volksabstimmung über den Vaterschaftsurlaub mit einer Mehrheit von 60,3% angenommen. Die Gesetzesänderung wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundegericht mit der Frage, ob zugesprochene Pflegeentschädigungen an den per 1. Januar 2017 revidierten Art. 18 Abs. 2 UVV anzupassen seien.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Frage, ob ein IV-Renten-Bezüger, der in einer Form von betreutem Wohnen lebt, eine Hilflosenentschädigung für den Bedarf an lebenspraktischer Begleitung zusteht.