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Eine Woche Ferien reicht, um Sonntagsarbeit zu kompensieren

Eine Woche Ferien reicht, um Sonntagsarbeit zu kompensieren

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Eine Woche Ferien reicht, um Sonntagsarbeit zu kompensieren

A. war Ambulanzfahrer bei der B. AG. Sie vereinbarten eine 42-Stunden-Woche, wobei Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie etwaige Überstunden durch Urlaub von gleicher Dauer (eine Stunde für eine Stunde) ausgeglichen werden sollten. Die Ambulanz erstellte den Arbeitsplan selbst, sodass am 31. Dezember des jeweiligen Jahres alle Arbeitnehmenden den Saldo = 0 Überstunden hatten. Die Arbeitnehmenden arbeiteten 15 Zwölf-Stunden-Schichten pro Monat. Die für die Planung zuständige Person sorgte dafür, dass die Krankenwagenfahrer nicht mehr als zwei Sonntage im Monat arbeiteten. Um die Unannehmlichkeiten auszugleichen, die sich aus der Arbeit an Sonn- und Feiertagen ergaben, wurde eine fünfte Ferienwoche gewährt (Sachverhalt).

Bei der Auslegung von Verträgen versucht das Gericht, den wirklichen und gemeinsamen Willen der Parteien zu ermitteln (Art. 18 Abs. 1 OR). Dabei dienen die schriftlichen oder mündlichen Willenserklärungen, der allgemeine Kontext, d.h. alle Umstände, also die Erklärungen vor Vertragsschluss, Vertragsentwürfe, ausgetauschte Korrespondenz oder die Haltung der Parteien nach Vertragsschluss als Indizien (E. 4).

Die Vorinstanz stellte fest, dass - entgegen...

iusNet AR-SVR 18.11.2020

 

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