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Einblicke in den Kundenkreis

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Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Einblicke in den Kundenkreis

A. wurde durch die Vorinstanz zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 30'000 verpflichtet, wobei sie das anspruchsbegründende Konkurrenzverbot als gültig erachtete. Der Entscheid war vom Bundesgericht wegen mangelhafter Begründung bereits einmal zurückgewiesen worden (Sachverhalt).

Mit seinem Rückweisungsentscheid hiess das Bundesgericht die erste Beschwerde teilweise gut. Das Bundesgericht erwog, das Konkurrenzverbot sei nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährte und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber gemäss Art. 340 Abs. 2 OR erheblich schädigen könnte (Rückweisungsentscheid E. 4.1). Weiter erwog das Bundesgericht, der Einblick in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse müsse spezifische technische, organisatorische oder finanzielle Fragen betreffen, welche der Arbeitgeber geheim halten wolle. Kenntnisse, die bei jedem Unternehmen in derselben Branche erworben werden können, genügten nicht. Mangels einschlägiger Anhaltspunkte sei vielmehr anzunehmen, dass diese Fähigkeiten grundsätzlich in jedem derselben Branche angehörenden Unternehmen...

iusNet AR-SVR 04.11.2020

 

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