Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
A. war im öffentlichen Dienst beim Amt für Informatik des Kantons Thurgau (AfI). Nachdem er unfall- oder kankheitsbedingt arbeitsverhindert war, erhielt er während zwei Jahren Lohnfortzahlung im gesetzlichen Umfang. Das kantonale Pesonalrecht sieht eine automatische Beendigung des Dienstverhältnisses vor, wenn eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht nicht möglich ist (Sachverhalt).
Die Vorinstanz erwog, dass es viele Gründe für die Aufteilung von 380 Stellenprozenten auf drei volle und eine 80 % Stelle gebe, unter anderem die Gewährleistung eines reibungslosen Kundensupports und eines lückenlosen Pikettdienstes. Weitere Argumente seien ein erhöhtes Fluktuationsrisiko, Kosten für die Einarbeitung und Weiterbildung sowie die angestrebte Kontinuität. Es bestehe zurecht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung und eine Weiterbeschäftigungspflicht würde zu sehr in die Organisationsfreiheit der Ämter und Behörden eingreifen. Die vom AfI erwähnten Gründe gegen eine Weiterbeschäftigung würden überzeugen. Es genüge, wenn das AfI nach Prüfung der betrieblichen Umstände mit nachvollziehbarer Begründung darlege, dass Teilzeitbeschäftigungen den...
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