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Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung

Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Pflegeentschädigungen in der Unfallversicherung

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass Art. 18 UVV in der seit 1. Januar 2017 gültigen Fassung auch auf Unfälle anzuwenden ist, die sich vor Revision der Bestimmung ereignet haben. Rechtskräftig zugesprochene Leistungen sind deshalb im Licht dieser neuen Bestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls für die Zukunft anzupassen.

iusNet AR-SVR 22.10.2020

 

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