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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Stichwortverzeichnis > Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Hat der Arbeitgeber das Burnout des Arbeitnehmers verursacht?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Es ist grundsätzlich zulässig, jemandem wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit zu kündigen, jedenfalls soweit die Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR abgelaufen ist (E. 3.1.2). Eine Kündigung wegen andauernder Krankheit ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen als missbräuchlich im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR zu qualifizieren, etwa dann, wenn aus der Beweisführung eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Krankheit des Arbeitnehmers direkt verursacht hat, z.B. wenn er es unterlassen hat, Massnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers wie in Art. 328 Abs. 2 OR vorgesehen zu treffen und der Arbeitnehmer deshalb krank wurde.
iusNet AR-SVR 20.09.2024

Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Adjunkt in einer Zürcher Gemeinde warf dem Beschwerdegegner vor, durch übermässige Arbeitsbelastung und einer fortgesetzten Verletzung der Fürsorgepflicht seine Arbeitsunfähigkeit verursacht zu haben. Seine wiederholte Forderung nach zusätzlichen Stellen sei ungehört geblieben. Zum Schutz seiner Gesundheit sei er gezwungen gewesen, das Anstellungsverhältnis durch Kündigung aufzulösen (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 23.08.2024

Keine Lohnfortzahlung bei Verweigerung der Mitwirkung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Armee (Arbeitgeberin und Beschwerdegegnerin) ermahnte den Beschwerdeführer und forderte ihn mehrmals auf, Arztzeugnisse einzureichen und die Formulare "Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil" und "Entbindung von der Schweigepflicht" ausgefüllt und unterzeichnet zu retournieren, um seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Sie verweigerte schlussendlich ihre Lohnfortzahlung, weil er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würde.
iusNet AR-SVR 26.07.2024

Krankheit und Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_396/2022

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen steht es grundsätzlich jeder Partei frei, den Arbeitsvertrag zu kündigen (Art. 335 Abs. 1 OR), sofern die vereinbarte oder gesetzliche Frist eingehalten wird. Dies ist in bestimmten Fällen eingeschränkt, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Krankheit zurückzuführen ist (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Nach Ablauf der Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines krankheitsbedingt verhinderten Arbeitnehmers grundsätzlich frei kündigen. Leidet der Arbeitnehmer an einer langanhaltenden Krankheit, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen: Das Fortbestehen der Krankheit ist dann ein berechtigter Kündigungsgrund. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen gilt eine Kündigung wegen anhaltender Krankheit als ungerechtfertigt im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Bestand eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsunfähigkeit?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer hatte den Beschwerdegegner aufgrund einer Herzklappeninsuffizienz ersucht, im Home-Office arbeiten zu können, da er in Bezug auf eine mögliche Sars-CoV-2-Infektion zur Gruppe der besonders vulnerablen Personen zähle, sei aber stattdessen zur Arbeitsleistung im Büro verpflichtet geblieben.
iusNet AR-SVR 14.09.2023

Anspruch auf Abgangsentschädigung bei einer Kündigung wegen mangelnder Tauglichkeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Frage, ob ein Anspruch auf die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis wegen mangelnder Tauglichkeit des Arbeitnehmers ordentlich aufgelöst wurde.
iusNet AR-SVR 17.06.2019