Entlassung wegen Depressionen
Entlassung wegen Depressionen
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Entlassung wegen Depressionen
Der Beschwerdeführer arbeitete bei einer Firma, die Dachdecker- und Klempnerarbeiten durchführte. Es gilt ein Gesamtarbeitsvertrag für das Gewerbe; zudem war er krankentaggeldversichert. Aufgrund schwerer Depressionen wurde er arbeitsunfähig und bezog Taggelder.
Er gelangte an die Justiz und verlangte Lohnnachzahlung sowie Entschädigung für nicht bezogene Ferien. Das Bundesgericht erkannte keinen Verstoss gegen Art. 324 OR und Art. 329a OR. Der Beschwerdeführer habe dies nicht genügend belegen können.
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