Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz
Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz
Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz
Das Bundesgericht kam zum Schluss, von der Anzahl bearbeiteter Fälle könne nicht auf Mängel in der Arbeitsorganisation geschlossen werden. Es sei auch nicht willkürlich, dass die Vorinstanz stattdessen auf die Pendenzen, Arbeitszeitsaldi, qualitative Bewertung der Arbeit und krankheitsbedingten Absenzen des Beschwerdeführers abstellte und festhielt, gestützt darauf hätten seine Vorgesetzten davon ausgehen dürfen, die Arbeitsorganisation sei genügend, sodass es dem Beschwerdeführer oblegen hätte, seine Überlastung kundzutun (E. 5.2.1).
Da der Beschwerdeführer sich nach seiner krankheitsbedingten Abwesenheit nicht mit einer speziell für ihn eingesetzten Case Managerin in Verbindung setze und lediglich pauschal daran festhielt, dass die hohe Arbeitslast aus medizinischer Sicht nicht zumutbar sei, verneinte das Bundesgericht Willkür und verneinte auch seinen Schadenersatz- und Genugtuungsanspruch (E. 5.5).
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