iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Bonus

Streit um Bonus und Auszahlung des Ferienguthabens

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfoliomanagerin bei der Beschwerdegegnerin. Neben ihrem Jahressalär erhielt sie einen Leistungsbonus. Nachdem ein guter Kunde abgesprungen war und es zu ein paar Konflikten am Arbeitsplatz gekommen war, wurde sie entlassen. Sie klagte gegen die Kündigung und forderte verschiedene Nachzahlungen, u.a. auch über die Höhe des Bonus.
iusNet AR-SVR 05.11.2024

Konkurrenzverbot

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_426/2023

A. war seit dem 1. September 2010 bei der B. AG angestellt. Am 17. August 2016 erneuerten die Parteien den Arbeitsvertrag und vereinbarten eine Erfolgsbeteiligung, sowie ein nachvertragliches Konkurrenzverbot. Am 3. November 2020 kündigte A. das Arbeitsverhältnis ordentlich auf den 31. Mai 2021 und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Erfolgsbeteiligung einen variablen Lohnbestandteil bilde und verlangte diesen für die Jahre 2019 bis 2021. Weiter vertrat er die Auffassung, das Konkurrenzverbot sei dahingefallen oder zumindest zeitlich zu beschränken.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Variables Gehalt: Bonus

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_519/2022

A. war seit 2010 Manager und Angestellter der Bank B. AG. Im Arbeitsvertrag war festgehalten, dass A. Anspruch auf einen Bonus hat, wobei die Berechnungsgrundlagen dafür im Anhang I des Arbeitsvertrages festgelegt waren. 2019 kündigte A. und macht geltend, dass die von C. (einem Bekannten des A.) gebrachten Kundenkonten in die Formel für die variable Vergütung des A. miteinbezogen werden müssen.
iusNet AR-SVR 14.11.2023

Wenn der freiwillige Bonus plötzlich beansprucht werden kann

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Rechtsanwältin MLaw Melda Semi kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts, das die bisherige Rechtsprechung zum Bonus und dessen rechtliche Einordnung relativiert. Neuerdings entsteht kein Anspruch der Arbeitnehmenden auf einen Bonus mehr, wenn dieser mehrjährig vorbehaltlos ausgerichtet wird, sofern dessen Ausrichtung sowie dessen Höhe vertraglich als freiwillig vereinbart wurde.
Melda Semi
iusNet AR-SVR 22.09.2021

Unterscheidung zwischen Boni und freiwilligen Leistungen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Dr. Barbara Kupfer Bucher kommentiert das interessante, zur Publikation vorgesehene Urteil 8C_427/2018, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzt, nach welchen Kriterien Boni und freiwilligen Leistungen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung zu unterscheiden sind.
Barbara Kupfer Bucher
iusNet AR-SVR 24.06.2019

Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die fristlose Entlassung eines langjährigen, verdienten Arbeitnehmers, unter anderem weil er praxisgemäss Ferien auch kurzfristig und unangemeldet bezog, ist ungerechtfertigt. Insbesondere ist problematisch, wenn die Begründung der fristlosen Entlassung erst 10 Monate nachdem der Arbeitnehmer darum gebeten hatte, erfolgt. Dessen vorgängige abrupte Freistellung, von der er in den Ferien über die Medien erfuhr, fällt ebenfalls ins Gewicht. Eine sehr hohe Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ergibt sich, wenn sie gestüzt auf einen sehr hohen Lohn berechnet wurde. Da dieser im Rahmen der Vertragsfreiheit durch die Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist dieses Ergebnis nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 20.03.2019

Bonusforderungen nach Kündigung wegen Verwicklung in Geldwäschereiaffäre

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Sind im Vertrag die Bedingungen zur Auszahlung des Bonus' aufgezählt und mehrere dieser Bedingungen bei Verlassen des Betriebs nicht erfüllt, besteht kein Anspruch darauf. Dies gilt auch wenn, regelmässig ein Bonus entrichtet wurde, sofern die Arbeitgeberin regelmässig einen Freiwilligkeitsvorbehalt angebracht hat.
iusNet AR-SVR 28.01.2019

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