iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Bonus

Konkurrenzverbot

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_426/2023

A. war seit dem 1. September 2010 bei der B. AG angestellt. Am 17. August 2016 erneuerten die Parteien den Arbeitsvertrag und vereinbarten eine Erfolgsbeteiligung, sowie ein nachvertragliches Konkurrenzverbot. Am 3. November 2020 kündigte A. das Arbeitsverhältnis ordentlich auf den 31. Mai 2021 und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Erfolgsbeteiligung einen variablen Lohnbestandteil bilde und verlangte diesen für die Jahre 2019 bis 2021. Weiter vertrat er die Auffassung, das Konkurrenzverbot sei dahingefallen oder zumindest zeitlich zu beschränken.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Variables Gehalt: Bonus

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_519/2022

A. war seit 2010 Manager und Angestellter der Bank B. AG. Im Arbeitsvertrag war festgehalten, dass A. Anspruch auf einen Bonus hat, wobei die Berechnungsgrundlagen dafür im Anhang I des Arbeitsvertrages festgelegt waren. 2019 kündigte A. und macht geltend, dass die von C. (einem Bekannten des A.) gebrachten Kundenkonten in die Formel für die variable Vergütung des A. miteinbezogen werden müssen.
iusNet AR-SVR 14.11.2023

Wenn der freiwillige Bonus plötzlich beansprucht werden kann

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Rechtsanwältin MLaw Melda Semi kommentiert ein Urteil des Bundesgerichts, das die bisherige Rechtsprechung zum Bonus und dessen rechtliche Einordnung relativiert. Neuerdings entsteht kein Anspruch der Arbeitnehmenden auf einen Bonus mehr, wenn dieser mehrjährig vorbehaltlos ausgerichtet wird, sofern dessen Ausrichtung sowie dessen Höhe vertraglich als freiwillig vereinbart wurde.
Melda Semi
iusNet AR-SVR 22.09.2021

Unterscheidung zwischen Boni und freiwilligen Leistungen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Dr. Barbara Kupfer Bucher kommentiert das interessante, zur Publikation vorgesehene Urteil 8C_427/2018, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzt, nach welchen Kriterien Boni und freiwilligen Leistungen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung zu unterscheiden sind.
Barbara Kupfer Bucher
iusNet AR-SVR 24.06.2019

Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Auch bei sehr hohen Löhnen richtet sich die Berechnung der Entschädigung für ungerechtfertigte fristlose Entlassung nach dem vertraglich vereinbarten Lohn. Hierzu gehört auch ein als Lohnbestandteil zu qualifizierender Bonus. Für die Berechnung der Entschädigung kann weder auf den Begriff des schweizerischen Durchschnittslohns i.S.v. Art. 5 Abs. 3 GlG noch auf die Rechtsprechung zur Akzessorietät bei Boni zurückgegriffen werden, wenn auch letztere indirekt Einfluss auf die Höhe der Entschädigung haben kann. Zwar legt das Gericht die Höhe der Entschädigung nach Ermessen unter Berücksichtigung bestimmter Elemente, wie die finanzielle Situation der Arbeitgeberin oder des Arbeitnehmers, fest. Dies ist aber ein Element unter vielen und tritt in den Hintergrund, wenn sich die Arbeitgeberin selbst in einer sehr guten finanziellen Lage befindet.
iusNet AR-SVR 20.03.2019

Bonusforderungen nach Kündigung wegen Verwicklung in Geldwäschereiaffäre

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Mitarbeiter, dem wegen Missachtung seiner Aufsichtspflichten in einer Geldwäschereiaffäre gekündigt wurde, ist kein «good leaver» und hat keinen Anspruch auf einen Bonus, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Bedingung aufstellt.
iusNet AR-SVR 28.01.2019

Ordentliche Kündigung wegen Vertrauensverlust; Anspruch auf Bonus

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Im vorliegenden Fall war die ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich. Die Kündigung erfolgte wegen Vertrauensverlust der Arbeitgeberin gegenüber ihrem Angestellten und war insbesondere nicht ausgesprochen worden, um die Entstehung von arbeitsvertraglichen Ansprüchen – vorliegend Bonuszahlungen – i.S.v. Art. 336 Abs. 1 lit. c OR zu vereiteln. Ausserdem stellte das Bundesgericht vorliegend fest, dass die über einen Zeitraum von vier Jahren ausgerichtete Gratifikation in Form von Bar- und Aktienbonus keinen Anspruch begründet.
iusNet AR-SVR 29.12.2018

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