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Bonus, Gratifikation oder variabler Lohn?

Bonus, Gratifikation oder variabler Lohn?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Bonus, Gratifikation oder variabler Lohn?

Die Vergütung im Vertrag von A. war vertraglich so geregelt, dass sie einen Fixlohn von CHF 300'000 erhielt und zusätzlich eine variable Vergütung. Letztere hing von der Erreichung der Geschäftssziele und der individuellen Leistung der Arbeitenehmerin ab. Die vorgesetzte Person setzte die individuellen Ziele am Jahresanfang fest und beurteilte am Jahresende, ob und wie diese erreicht wurden. Die variable Vergütung entfiel bei Kündigung (Sachverhalt).

Das Bundesgericht rief seine Rechtsprechung zu Boni, Gratifikationen und variablen Lohnbestandteilen in Erinnerung (E. 3.1.3).

In der Folge prüfte das Bundesgericht die Kritik von A. am vorinstanzlichen Urteil und kam zum Schluss, dass diese unbegründet war und es sich bei der variablen Vergütung um Gratifikationen handelte (E. 3.5).

iusNet AR-SVR 21.07.2020

 

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