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Alter und Dienstalter als Faktoren für Leidensabzug? (8C_552/2017)

Alter und Dienstalter als Faktoren für Leidensabzug? (8C_552/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung

Alter und Dienstalter als Faktoren für Leidensabzug? (8C_552/2017)

In diesem in 3-er Besetzung ergangenen Urteil äussert sich das Bundesgericht dazu, ob die Faktoren Alter und Dienstalter in der Unfallversicherung einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.

Mit dem leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn soll jenen zusätzlichen Einschränkungen Rechnung getragen werden, die nicht bereits bei der Beurteilung des medizinischen Zumutbarkeitsprofils berücksichtigt worden sind (E. 5.3.1). Dazu zählen etwa ein vermindertes Rendement pro Zeiteinheit wegen verlangsamter Arbeitsweise oder ein Bedarf nach ausserordentlichen Pausen. Ebenfalls berücksichtigt werden kann, wenn die funktionelle Einschränkung ihrer besonderen Natur nach nicht ohne weiteres mit den Anforderungen vereinbar ist, wie sie sich aus den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen ergeben (E. 5.3.1).

Alter und Dienstalter sind zwei Faktoren, die gemäss Rechtsprechung "nicht zwingend" zu einem Abzug führen (E. 5.4):

  • Zum Alter: Gemäss Bundesgericht fällt der Umstand, dass die Stellensuche altersbedingt erschwert sein mag, als invaliditätsfremder Faktor regelmässig ausser Betracht (E. 5.4.1). Ausserdem
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iusNet AR-SVR 07.02.2018

 

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