iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Leidensabzug

«Grenzgängerstatus» und «Alter» als Kriterien für einen Tabellenlohnabzug

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Kriterien «Grenzgängerstatus» und «Alter» in gewissen Konstellationen immer einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.
iusNet AR-SVR 24.01.2020

Die Berücksichtigung funktioneller Einhändigkeit/Einarmigkeit bei der Invaliditätsbemessung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Im vorliegenden Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob und wie die funktionelle Einhändigkeit oder Einarmigkeit des Beschwerdeführers beim Leidensabzug und beim Kriterium der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sei.
iusNet AR-SVR 24.06.2019

Leidenbedingter Abzug vom Tabellenlohn infolge Teilzeitpensums (Bestätigung der Praxis, 8C_211/2018)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte und bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn bei Männern, welche aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilzeitlich erwerbstätig sein können.
iusNet AR-SVR 28.05.2018

Invaliditätsbemessung bei vorgerücktem Alter (Art. 28 Abs. 4 UVV; 8C_307/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Das Bundesgericht befasst sich mit dem Sonderfall der Invaliditätsbemessung bei vorgerücktem Alter. Die Anwendung von Art. 28 Abs. 4 UVV setzt keine physiologische Altersgebrechlichkeit voraus. Vielmehr ist auch die erwerbliche Auswirkung des Altersfaktors zu beachten, wobei nicht erforderlich ist, dass das vorgerückte Alter das funktionelle Leistungsvermögen einschränkt.
iusNet AR-SVR 23.10.2017

Verwertbarkeit der (Rest-)Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter (8C_403/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Fortgerücktes Alter wird als – an sich invaliditätsfremder Faktor – bei der Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit berücksichtigt. Die Praxis stellt relativ hohe Hürden auf. Verwertbarkeit bei einem im Zeitpunkt des Gutachtens 60-jährigen Versicherten bejaht.
iusNet AR-SVR 11.09.2017