iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Invalidität

Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Gesetzgebung
Invalidenversicherung
Nach der Verabschiedung der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung durch das Parlament hat das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) am 4. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese haben unter anderem zum Ziel, die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten zu verbessern, sowie das Eingliederungspotential der Versicherten und ihre Vermittlungsfähigkeit zu optimieren. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am Freitag, 19. März 2021.
iusNet AR-SVR 9.12.2020

Weiterentwicklung der Invalidenversicherung

Gesetzgebung
Invalidenversicherung

Schlussabstimmung National- und Ständerat vom 19. Juni 2020

Das Parlament hat in der Sommersession 2020 die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung verabschiedet (Geschäfts-Nummer: 17.022). Zu den Änderungen gehören unter anderem die prinzipielle Stärkung des Eingliederungsgedankens, die Einführung eines stärkeren Rentensystems sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen sowie Ärzt/-Innen und Arbeitgebenden.
iusNet AR-SVR 26.06.2020

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Arbeitsunfähigkeit (8C_672/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Wird bei Arbeitsunfähigkeit eine Invalidenrente zugesprochen, so endet ein Arbeitsverhältnis gemäss § 34 des Personalgesetzes von Basel-Stadt automatisch. Das Verwaltungsgericht ist zuständig, über eine diesbezügliche Verfügung zu urteilen. Bei einem Streitwert über Fr. 30‘000.- kann diese Justizbehörde zudem Gerichtskosten auferlegen.
iusNet AR-SVR 02.07.2018.

Beginn des Anspruchs auf eine IV-Rente (9C_878/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Beginn des Rentenanspruchs nach Art. 28 IVG: Besteht für die bisherige Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer und Ausprägung, während vorerst mit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten ein rentenausschliessendes Einkommen erzielt werden kann bzw. könnte, so entsteht grundsätzlich bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein Rentenanspruch, sobald die Invalidität mindestens 40 % beträgt.
iusNet AR-SVR 08.03.2018

Berufliche Umstellung im Alter (8C_613/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist. Dabei lehnt es das Bundesgericht ab, die bei den Ergänzungsleistungen geltende Grenze für die Nicht-Anrechnung eines hypothetischen Einkommens ab einem Alter von 60 Jahren auf die IV zu übertragen.
iusNet AR-SVR 08.02.2018

Berufliche Umstellung im Alter: Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei der IV

Kommentierung
Invalidenversicherung
Im Fall 8C_613/2017 vom 23. Januar 2018 beurteilte das Bundesgericht, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der Invalidenversicherung ist. Der Kommentar setzt sich mit diesem Entscheid kritisch auseinander. Der Autor plädiert dafür, die Grenze "Alter 60" des ELG auf den IV-Bereich zu übertragen.
Christian Haag
iusNet AR-SVR 08.02.2018

Spezifische Methode und Di Trizio-Rechtsprechung (8C_429/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Die Di Trizio-Rechtsprechung betrifft allein die wegen eines Statuswechsels zu Teilerwerbstätigkeit (mit Aufgabenbereich) anwendbare gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Ein familiär bedingter Statuswechsel zu "nichterwerbstätig" und die damit anwendbare spezifische Methode (Betätigungsvergleich) fallen nicht darunter.
iusNet AR-SVR 31.01.2018

Negative Invalidität (9C_597/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Für die Bemessung des Valideneinkommens ist massgebend, was die versicherte Person im Gesundheitsfall konkret verdienen würde, und nicht, was sie bestenfalls verdienen könnte. Nicht ausgeschlossen ist, dass das Invalideneinkommen im konkreten Fall höher liegt als das Valideneinkommen (negativer Invaliditätsgrad).
iusNet AR-SVR 20.12.2017

Änderung: IV-Verordnung (IVV) - Neues Berechnungsmodell für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen

Gesetzgebung
Invalidenversicherung
Der Bundesrat entspricht den Anforderungen des EGMR und beschliesst eine Änderung des Berechnungsmodells, welche Teilwerwerbstätigen und somit auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen kommt.
iusNet AR-SVR 01.12.2017

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