Nach der Verabschiedung der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung durch das Parlament hat das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) am 4. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese haben unter anderem zum Ziel, die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten zu verbessern, sowie das Eingliederungspotential der Versicherten und ihre Vermittlungsfähigkeit zu optimieren. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am Freitag, 19. März 2021.