Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist. Dabei lehnt es das Bundesgericht ab, die bei den Ergänzungsleistungen geltende Grenze für die Nicht-Anrechnung eines hypothetischen Einkommens ab einem Alter von 60 Jahren auf die IV zu übertragen.