Der Beschwerdegegner, ein Grenzwächter, erlitt aufgrund eines Unfalls Verletzungen, welche dazu führten, dass er nur noch in einer angepassten Tätigkeit arbeitsfähig war. Der Einkommensvergleich ergab, dass er keinen Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hatte.
Kommentar zur Motion Nr. 22.3377 vom 6. April 2022
Die Invaliditätsbemessung basiert auf unrealistischen Erwerbs- und Lohnverhältnissen. Das Bundesgericht kritisiert die Rechtslage seit 20 Jahren. Die Motion Nr. 22.3377 vom 6. April 2022 ist im Nationalrat einstimmig angenommen worden. Nun stehen die Beratungen im Ständerat bevor. RA Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo geben einen Überblick über die Invaliditätsbemessung und zeigen auf, weshalb die bisherigen Korrekturinstrumente nicht genügen.
Mit Urteil vom 9. März 2022 (8C_256/2021) hat das Bundesgericht in einem Fall zur Invalidenversicherung aktuelle Fragen der Invaliditätsbemessung aufgegriffen. Im Kommentar werden einige Streitpunkte kurz erwähnt und eingeordnet.
Das Bundesgericht sieht trotz breiter Kritik der Wissenschaft an der aktuellen Bestimmung des Invalideneinkommens keinen begründeten Anlass, seine Rechtsprechung zu ändern.
Berichtszeitraum September 2020 bis September 2021
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob in Anwendung des neuen Berechnungsmodells auch bei der Bemessung des Invalideneinkommens – analog zur Bestimmung des Valideneinkommens – von einer vollen Erwerbstätigkeit auszugehen sei.
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist.
Im Fall 8C_613/2017 vom 23.1.2018 beurteilte das Bundesgericht, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der Invalidenversicherung ist. Der Kommentar setzt sich mit diesem Entscheid kritisch auseinander.
Das Bundesgericht äussert sich dazu, ob die Faktoren Alter und Dienstalter in der Unfallversicherung einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.
Das Bundesgericht äussert sich zu einer strittigen Frage der Invaliditätsbemessung, und zwar zur allfälligen Kürzung des auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten (LSE 2012) ermittelten Invalideneinkommens (sog. leidensbedingter Tabellenlohnabzug).