Keine Betreuungsentschädigung für den Vater während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter
Keine Betreuungsentschädigung für den Vater während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter
Keine Betreuungsentschädigung für den Vater während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der AZA gut: Art. 16s EOG regle, dass während des Bezugs der Betreuungsentschädigung grundsätzlich keine Leistungen aus anderen Sozialversicherungen ausgerichtet werden. Art. 16g Abs. 1 lit. f EOG stelle eine Ausnahmeregelung dazu dar. Sinn und Zweck der Mutterschaftsentschädigung sei u.a., dass sich die Mutter von der Schwangerschaft und der Niederkunft erholen kann und ihr die nötige Zeit eingeräumt wird, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne dabei in finanzielle Bedrängnis zu kommen. Damit räume das Gesetz in einer ersten Phase nach der Geburt – unabhängig vom Gesundheitszustand des Neugeborenen – ausschliesslich der Kindsmutter einen 98 Tage dauernden und am Stück zu beziehenden Anspruch auf Entschädigung ein, der u.a. der Betreuung des Neugeborenen dient; der andere Elternteil habe während dieser Zeit allenfalls Anspruch auf eine Entschädigung nach den Art. 16i–16m EOG. Ein nach Art. 16q Abs. 4 EOG frei aufteilbarer Anspruch auf Betreuungsentschädigung könne für beide Eltern grundsätzlich erst danach entstehen. Entgegen der Vorinstanz sei darin weder eine Ungleichbehandlung im dargelegten Sinne noch eine...
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