iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Kinderbetreuung

Keine Betreuungsentschädigung für den Vater während des Mutterschaftsurlaubs der Mutter

Rechtsprechung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Der Beschwerdegegner meldete sich bei der Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) zum Bezug einer Betreuungsentschädigung für seinen neugeborenen Sohn an. Nach erfolgter Rückfrage beim BSV wies die AZA das Leistungsbegehren mit der Begründung ab, dass die von der Kindsmutter bezogene Mutterschaftsentschädigung prioritär zum Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung sei.
iusNet AR-SVR 29.10.2024

Pflegeeltern zwischen Familien- und Arbeitsrecht

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Besprechung des Urteils BGer 4A_93/2022 vom 3. Januar 2024

Vor bald zwanzig Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass Organisationen, welche Pflegekinder platzieren, danach die Pflegeeltern beraten und kontrollieren, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgebende abrechnungspflichtig sind (EVGer H 74/04 vom 8. Oktober 2004). Mit dem Urteil vom 3. Januar 2024 liegt nun erstmals ein höchstrichterlicher zivilrechtlicher Entscheid vor, wonach der Vertrag zwischen einer Fremdplatzierungsorganisation und einer Tagesmutter als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 20.02.2024

Bundesrat erlässt Covid-19-Verordnung betreffend familienergänzende Kinderbetreuung

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht

Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Mai 2020 | Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung

Der Bund will Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle erlitten haben. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat der Bundesrat dazu eine neue Covid-19 Verordnung erlassen.
iusNet AR-SVR 22.05.2020

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das revidierte Bundesgesetz sowie die Verordnungsänderung beinhalten zwei neue Finanzhilfen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Bund stellt dafür 100 Millionen Franken bereit.
iusNet AR-SVR 26.04.2018