Der Beschwerdeführerin – einer Nationalrätin – wurde die Mutterschaftsentschädigung gestrichen und eine Rückerstattung von bereits ausgezahlten Taggeldern angeordnet, weil sie während des Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teilgenommen hatte. Die Ausgleichskasse schloss daraus auf eine vorzeitige Beendigung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung.
Der Beschwerdegegner meldete sich bei der Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber (AZA) zum Bezug einer Betreuungsentschädigung für seinen neugeborenen Sohn an. Nach erfolgter Rückfrage beim BSV wies die AZA das Leistungsbegehren mit der Begründung ab, dass die von der Kindsmutter bezogene Mutterschaftsentschädigung prioritär zum Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung sei.
Der Wortlaut eines Gesetzestextes kann auf den ersten Blick auslegungsmässig einfach und klar erscheinen. Wird das Zusammenspiel verschiedener Sozialversicherungszweige ausser Acht gelassen, kann das zur Fehleinschätzung von Versicherungsansprüchen führen.
Am 22. August 2022 eröffnete die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf, welcher die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern soll.