Im Zuge von Umstrukturierungen erhielt ein Angestellter die Möglichkeiten eine Stelle in einer anderen Filiale anzunehmen. Dort traf er während der zweiwöchigen Probezeit auf den Geliebten seiner Frau, und wurde wegen psychischen Problemen krankgeschrieben. Kurze Zeit später wurde ihm gekündigt. Der Gekündigte berief sich auf Kündigung zu Unzeit und machte geltend, dass er wieder ins vertraglich vereinbarte Programm für Angestellte seiner Arbeitgeberin mit der Gewerkschaft aufgenommen werden müsse, was die Arbeitgeberin aber verweigerte.