iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Kündigung

Unzuverlässige sozialpädagogische Hilfskraft

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde einer sozialpädagogischen Hilfskraft ab, die aufgrund von Kommunikationsproblemen und ihrer Haltung gegenüber ihren Arbeitskollegen und den Erziehungsberechtigten der Bewohnerinnen und Bewohner der Institution, in der sie arbeitete, entlassen worden war.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Problematik der Neubeurteilung personalrechtlicher Angelegenheiten

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht

Eine Übersicht und kritische Würdigung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im November 2023 entschieden, dass die bisherige Praxis der Gemeinden, der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung zu entziehen, nicht zulässig ist. Dies stellt die Gemeinden insbesondere bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen und bei Kündigungen vor verschiedene Herausforderungen. Der Artikel würdigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden kritisch.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 26.11.2024

Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Angestellter wurde, nach dem er arbeitsunfähig geworden war, entlassen. Im Kündigungsschreiben statuierte die Arbeitgeberin, dass die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolge. Die Klagen des Arbeitnehmers auf Entschädigung wurden von den Vorinstanzen abgewiesen.
iusNet AR-SVR 21.10.2024

Kündigung eines Polizisten nach 25 Dienstjahren

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht musste der Frage nachgehen, ob der Arbeitgeber eines Polizisten aufgrund seiner Arbeitsorganisation und der damit einhergehenden Arbeitslast nicht gebührend auf die Gesundheit des Beschwerdeführers Rücksicht genommen hatte.
iusNet AR-SVR 06.09.2024

Krank wegen Überlastung am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein Adjunkt in einer Zürcher Gemeinde warf dem Beschwerdegegner vor, durch übermässige Arbeitsbelastung und einer fortgesetzten Verletzung der Fürsorgepflicht seine Arbeitsunfähigkeit verursacht zu haben. Seine wiederholte Forderung nach zusätzlichen Stellen sei ungehört geblieben. Zum Schutz seiner Gesundheit sei er gezwungen gewesen, das Anstellungsverhältnis durch Kündigung aufzulösen (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 23.08.2024

Das Neubeurteilungsverfahren bei personalrechtlichen Anordnungen

Kommentierung
Öffentliches Personalrecht

Urteilsbesprechung: Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB. 2023.00224 vom 22. November 2023

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Urteil VB.2023.00224 vom 22. November 2023 entschieden, dass der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung in Anwendung von § 4 in Verbindung mit § 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) nicht entzogen werden kann. Dieser Entscheid hat weitreichende Folgen, insbesondere für Kündigungen, Entlassungen und personalrechtliche Massnahmen wie die Einstellung im Amt oder auch die Freistellung.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 23.08.2024

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ggü. älteren und gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmenden

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die in einem Alterszentrum tätige Beschwerdegegnerin erlitt einen Unfall, aufgrund dessen sie 100% arbeitsunfähig war. Als sich ihr Gesundheitszustand besserte, wollte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Vorgesetzte teilte ihr mit, sie könne in einem anderen Wohnbereich als dem angestammten eingesetzt werden.
iusNet AR-SVR 19.08.2024

Kündigung durch unzuständige Behörde

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Einem Werkmitarbeiter einer Zürcher Gemeinde wurde durch den Gemeinderat gekündigt, wobei er seine Zuständigkeit dafür aufsichtsrechtlich begründete. Die Vorinstanz stellte die Nichtigkeit der Kündigung wegen Unzuständigkeit fest. Das Bundesgericht folgte dem Entscheid der Vorinstanz.
iusNet AR-SVR 15.08.2024

Kein Mobbing

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_461/2023

Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfolio-Managerin bei der Beschwerdegegnerin. Nach ihrem Mutterschaftsurlaub einigten sie sich darauf, dass die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit wieder zu 80% aufnehmen würde. Sie wandte sich an ihren Vorgesetzten und klärte ihn darüber auf, dass sie einige risikobehaftet Fälle betreuen würde, mit dem Wunsch nach Unterstützung. In der darauffolgenden Leistungsbewertung beschien ihr der Vorgesetze mangelnde Organisation. Sie hätte Kollegen früher um Hilfe bitten sollen und ihre Assistentin besser einsetzen sollen. Die Beschwerdeführerin traf sich daraufhin mit der Leiterin der Personalabteilung und teilte ihr mit, dass sie schlecht schlafe, das Baby oft weine und sie ihr Vorgesetzter unter Druck setzen würde. Ein weiteres klärendes Gespräch lehnte sie ab. Kurze Zeit später war sie zu 100% arbeitsunfähig. Eine Analyse ihres Portfolios ergab, dass es qualitativ gleich war, wie die Portfolios der anderen Portfolio-Manager. Im Rahmen einer Massenentlassung wurde der Mitarbeiterin schliesslich gekündigt. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen und wollte ihre Stelle behalten.
iusNet AR-SVR 15.07.2024

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