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Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing

Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing

A. arbeitete in der Z. AG an einem Projekt. C. leitete die Z. AG bis zur Ankunft des neuen Direktors D. Die Beziehung zwischen A. und D. gestaltete sich schwierig. A. wurde in der Folge arbeitsunfähig. Der Verwaltungsrat der Z. AG wurde daraufhin informiert. Das Problem war der «harte» Führungsstil von D. In der Folge fanden Gespräche statt. A. wünschte den Beizug einer externen Mediatorin. In ihrem Bericht führte die Mediatorin aus, dass D. eine arrogante Person sei, die Schwierigkeiten mit komplexen Situationen und zwischenmenschlichen Beziehungen bekunde, weshalb D. zu entlassen und sofort von seinen Arbeitspflichten freizustellen sei. A. wurde als sehr emotional beschrieben, die ihre Arbeit im Griff habe und viel Hingabe zu ihrem Projekt zeige. Trotzdem sei A. eine eher teure Besetzung der Position, weshalb sie zu entlassen und im Umfang von 50% zu beauftragen sein. In der Folge wurde A. entlassen und sofort freigestellt (Sachverhalt).

Das Bundesgericht musste sich mit der Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden, insbesondere mit dem Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmenden (Art. 328 OR) auseinandersetzen. Hierzu fasst es den Stand der Rechtsprechung und Lehre...

iusNet AR-SVR 14.07.2020

 

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