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Entschädigung

UberPop-Fahrer wird in der Waadt als Arbeitnehmer qualifiziert

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht
In seinem Entscheid befasst sich Tribunal cantonal du Canton de Vaud mit der brisanten Frage, ob UberPop-Fahrerinnen und -Fahrer in einem Subordinationsverhältnis stehen und ob sie über die AGB auf den arbeitsrechtlich zwingenden Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem sie gewöhnlich die Arbeit verrichten, verzichten können. Eylem Demir fasst die Erwägungen des Tribunal cantonal du Canton de Vaud zusammen und ordnet diese kurz ein.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 08.12.2020

Anerkennung der Abgangsentschädigung ohne Erfüllung von gesetzlichen Tatbeständen?

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Vor dem Bundesgericht war streitig, ob das kantonale Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Bundesrecht verletzt hat, indem es einem ehemaligen kantonalen Angestellten per Saldo aller Ansprüche eine Abfindung in der Höhe von zwei Bruttomonatslöhnen zusprach.
iusNet AR-SVR 26.03.2020

Teilentschädigung für notwendiges Home-Office

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die blosse Aussage des Arbeitnehmers, er werde keine Arbeit ausführen, solange er kein Geld habe, kann nicht als fristlose Arbeitsniederlegung und unzweideutige fristlose Kündigung seinerseits verstanden werden. Die Kompensation von Überstunden durch Freizeit kann - sofern nichts Gegenteiliges vereinbart - nicht einseitig durch die Arbeitgeberin festgelegt werden. Home-Office muss notwendig sein, um eine Entschädigungspflicht in Bezug auf die Raummiete auszulösen.
iusNet AR-SVR 18.05.2019

Anspruch auf die Entschädigung der Überzeit

Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit dem Anspruch eines leitenden Arztes in einer Klinik des Universitätsspitals Zürich auf die Entschädigung der geleisteten Überzeit nach dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11).
iusNet AR-SVR 26.04.2019

Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die fristlose Entlassung eines langjährigen, verdienten Arbeitnehmers, unter anderem weil er praxisgemäss Ferien auch kurzfristig und unangemeldet bezog, ist ungerechtfertigt. Insbesondere ist problematisch, wenn die Begründung der fristlosen Entlassung erst 10 Monate nachdem der Arbeitnehmer darum gebeten hatte, erfolgt. Dessen vorgängige abrupte Freistellung, von der er in den Ferien über die Medien erfuhr, fällt ebenfalls ins Gewicht. Eine sehr hohe Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ergibt sich, wenn sie gestüzt auf einen sehr hohen Lohn berechnet wurde. Da dieser im Rahmen der Vertragsfreiheit durch die Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist dieses Ergebnis nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 20.03.2019

Konkludente Genehmigung von Überstunden

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die Genehmigung von Überstunden kann konkludent erfolgen. Dies gilt auch, wenn im Vertrag grundsätzlich deren schriftliche Genehmigung vorgesehen ist. Hat ein Arbeitgeber kein System für die Erfassung und die Kontrolle von Überstunden geschaffen, sind Zeugenaussagen von Arbeitskollegen ein geeignetes Mittel, um zu beweisen, dass diese geleistet wurden. Nur weil eine Arbeitnehmerin den Lohn vorbehaltlos annimmt, ohne auf die fehlende Überstundenentschädigung zu verweisen, verliert sie ihren Anspruch noch nicht. Dies gilt umso mehr, wenn die hohe Arbeitslast allgemein ein Thema ist, das im Betrieb für Spannungen sorgt.
iusNet AR-SVR 26.11.2018

Weiterbeschäftigung bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (8C_903/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses kann sich das Gericht nicht auf eine Entschädigung beschränken, sondern muss eine Weiterbeschäftigung anordnen.
iusNet AR-SVR 05.07.2018

Fristlose Kündigung ohne Entschädigung (4A_431/2017)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Eine sofortige Freistellung infolge Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ohne Lohnzahlung und ohne Einverständnis des Arbeitnehmers kann einer fristlosen Kündigung gleichgesetzt werden.
iusNet AR-SVR 18.06.2018

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