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Weiterbeschäftigung bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (8C_903/2017)

Weiterbeschäftigung bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (8C_903/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Weiterbeschäftigung bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (8C_903/2017)

Die Arbeitnehmerin A. arbeitete als Fahrerin bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben der Stadt Zürich. Sie wurde zur Serviceleiterin befördert, dann aber rechtswidrig in die Funktion als Fahrerin zurückversetzt. 2014 wurde sie wegen fehlender Fahrfähigkeit entlassen und freigestellt. Die gegen die Entlassung erhobenen Rechtsmittel beim Stadtrat Zürich und sodann beim Bezirksrat Zürich wurden abgewiesen. Der Bezirksrat Zürich hatte die Rechtmässigkeit der Kündigung wegen Mängeln in der Leistung und im Verhalten bejaht. Dagegen erhob die Arbeitnehmerin Beschwerde beim Verwaltungsgericht, welches die Kündigung als rechtswidrig qualifizierte. Dies, weil die Kündigung mit einer Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin als Fahrerin begründet wurde, obwohl die Mitarbeiterin rechtswidrig in die Funktion als Fahrerin zurückversetzt worden war. Das Verwaltungsgericht wies die Stadt Zürich an, die Arbeitnehmerin weiter zu beschäftigen.

Die Stadt Zürich erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte, den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufzuheben. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Stadt Zürich nicht dargelegt habe, warum die Kündigung nicht missbräuchlich sei; daher...

iusNet AR-SVR 05.07.2018

 

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