Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung
Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung
Höhe der Entschädigung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung
Vom 1. September 2005 bis zum 1. Mail 2014 war der Beschwerdeführer bei der Arbeitgeberin, einer namhaften Uhrenproduzentin, in diversen Funktionen, zuletzt als CEO, angestellt. Er hatte Anspruch auf einen Jahreslohn von CHF 561'000 und bei Erreichen der Jahresziele, sah der Arbeitsvertrag einen Bonus vor, z.B. für das Jahr 2013 CHF 300'000, für das Jahr 2014 CHF 350'000. Am 7. April 2014 teilte ihm die Arbeitgeberin ohne vorgängige Vorwarnung schriftlich mit, dass er per sofort seine Funktion als CEO und seine Tätigkeit bis zum 30. April 2014 niederlegen solle. Seine Vertretungsmacht wurde ihm per sofort entzogen. Gleichzeitig war ihm in diesem Schreiben vom 7. April 2014 mitgeteilt worden, dass der Arbeitsvertrag weitergelte. Der Arbeitnehmer beanstandete ca. 10 Tage später diese Vorgehensweise schriftlich und wies darauf hin, dass die Arbeitgeberin ihre Fürsorgepflicht und insbesondere seine Persönlichkeit, seinen Ruf und seine Gesundheit durch diese unerwartete und heftige Entscheidung verletzt habe. Der Arbeitnehmer bat die Arbeitgeberin, ihm mitzuteilen, wann er seine vertraglichen Pflichten wiederaufnehmen dürfe. Da die Antwort ausblieb, mahnte der Arbeitnehmer die...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.