Die hartnäckige (ehemalige) Amtsvorsteherin
Die hartnäckige (ehemalige) Amtsvorsteherin
Die hartnäckige (ehemalige) Amtsvorsteherin
Der Amtsvorsteherin A. wurde wegen illoyalen und unkooperativen Verhaltens gekündigt. Die Vorinstanz wies den Staatsrat an, die Entschädigung festzusetzen, weil der der Kündigung der sachliche Grund fehlte. A. beantragte die Feststellung des Fortbestand des Dienstverhältnisses (Sachverhalt).
Das Bundesgericht setzte sich mit den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Personalrechts und den Vorbringen von A. auseinander (E. 4). Es kam zum Schluss, dass A. verkennt, dass die Feststellung der Unrechtmässigkeit einer Kündigung weder deren - hier offensichtlich nicht gegebene - Nichtigkeit noch einen (gegen den Willen der Verwaltung) gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Wiedereingliederung, sondern nur einen solchen auf Entschädigung begründet (E. 5).
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