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Anspruch auf die Entschädigung der Überzeit

Anspruch auf die Entschädigung der Überzeit

Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht

Anspruch auf die Entschädigung der Überzeit

Das Bundesgericht stützt die Ansicht der Vorinstanz, wonach der Anspruch des Beschwerdeführers auf finanzielle oder zeitliche Kompensation von Überzeit angesichts seiner Stellung als – in einem kantonalen Spital tätiger – leitender Arzt unter Umständen gänzlich entfallen könne. Der Beschwerdeführer habe als honorarberechtigter Kaderarzt von den Geldern aus dem aus privatärztlicher Tätigkeit gespiesenen Pool profitiert. Auch Art. 13 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11) verleihe dem Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Entschädigung der Überzeit, da er als leitende Angestellte unter die Ausnahme von Art. 3 lit. d ArG falle. Vorliegend gelangte dem Kaderarzt der Beweis von zu entschädigender Überzeit mit den nachträglichen Aufzeichnungen über die Arbeitszeiterfassung ohnehin nicht.

iusNet AR-SVR 26.04.2019

 

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