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Sexuelle Handlungen mit Kindern

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

8C_376/2023

Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

Arbeitsweg

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

4A_65/2023

Ein Maler, der im Stundenlohn angestellt war, machte geltend, dass er jeden Tag 30 min mehr gearbeitet hätte, als rapportiert und verlangte deshalb Lohnnachzahlungen. Der Arbeitgeber hingegen stellte sich auf den Standpunkt, dass diese 30 min die Fahrt zum Arbeitsplatz beanspruchten und deshalb nicht vergütete werden müssten.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Invaliditätsbemessung – Quo vadis?

Fachbeitrag
Invalidenversicherung

Von BGE 126 V 75 über Gutachten BASS bis BGE 148 V 174

Wer sich auf der Spielwiese des Sozialversicherungsrechts tummelt, der weiss schon länger, dass die Hürden zur Invalidenrente oftmals kaum zu überwinden sind. Nachdem viele Jahre die medizinische Abklärung mit dem Begutachtungsprozess und seinen Protagonisten, deren prominentester vor Kurzem erst – wortwörtlich – liquidiert wurde, im Vordergrund stand, rückt nun seit einiger Zeit die Berechnung des Invaliditätsgrads in den Fokus.
Aurelia Jenny
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin machte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäss Art. 3 GlG geltend. Gemäss Art. 6 Abs. 1 GlG wird bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird. Der Arbeitnehmerin obliegt es daher lediglich, das Vorliegen einer Diskriminierung wahrscheinlich zu machen (E. 4.1).
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Krankheit und Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

4A_396/2022

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen steht es grundsätzlich jeder Partei frei, den Arbeitsvertrag zu kündigen (Art. 335 Abs. 1 OR), sofern die vereinbarte oder gesetzliche Frist eingehalten wird. Dies ist in bestimmten Fällen eingeschränkt, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Krankheit zurückzuführen ist (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR). Nach Ablauf der Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines krankheitsbedingt verhinderten Arbeitnehmers grundsätzlich frei kündigen. Leidet der Arbeitnehmer an einer langanhaltenden Krankheit, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen: Das Fortbestehen der Krankheit ist dann ein berechtigter Kündigungsgrund. Nur in sehr schwerwiegenden Fällen gilt eine Kündigung wegen anhaltender Krankheit als ungerechtfertigt im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR (E. 3.1).
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

4A_439/2022

Eine Arbeitnehmerin kündigte ihre Stelle schriftlich mit sofortiger Wirkung. Das Schreiben wurde von der Arbeitgeberin gegengezeichnet. Später machte die Arbeitnehmerin geltend, sie sei unter Druck gesetzt worden, die Kündigung zu verfassen, weil sie wieder schwanger war.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Entlassung eines Professors altershalber

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer war einerseits als leitender Arzt im Kinderspital im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung und andererseits als öffentlich-rechtlich angestellter ordentlicher Professor tätig. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst. Als Professor an der Universität Zürich wurde er daraufhin altershalber entlassen.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

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