iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Schulthess Forum Arbeitszeugnis und Änderung arbeitsvertraglicher Bestimmungen

Agenda
Erstellung und Analysierung von Arbeitszeugnissen Im ersten Teil des Seminars tauchen die Referenten tief in die Welt der Arbeitszeugnisse ein. Sie diskutieren nicht nur den Anspruch des Mitarbeitenden auf ein Arbeitszeugnis, sondern auch die grundlegenden Prinzipien, die bei der Gestaltung und Formulierung der Arbeitszeugnisse zu beachten sind. Sie zeigen Ihnen, was in keinem Zeugnis fehlen darf, welche Inhalte unzulässig sind und was im Zeugnis zwischen den Zeilen steht. Auch diskutieren die Referenten, wann eine Arbeitgeberin für ein inkorrektes Arbeitszeugnis haften kann und wer im Falle eines Streits was zu beweisen hat. So können Sie nicht nur Streitigkeiten mit Mitarbeitenden in Bezug auf das Arbeitszeugnis vermeiden, sondern auch von Bewerbern eingereichte Arbeitszeugnisse richtig bewerten. Möglichkeiten und Schranken der Änderung arbeitsvertraglicher Bestimmungen Im zweiten Teil des Seminars dreht sich alles um die Änderung von arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Die Referenten besprechen zunächst, welche Änderungen die Arbeitgeberin einseitig und ohne Zustimmung des Mitarbeitenden vornehmen kann. Alsdann fokussieren sie sich auf diejenigen Änderungen, welche die Zustimmung des Mitarbeitenden bedürfen. Sie besprechen insbesondere, wann eine Änderungsvereinbarung Sinn macht und was die Chancen und Risiken einer Änderungskündigung sind. Im letzten Teil konzentrieren sie sich auf die in der Praxis häufig anzutreffende gleichzeitige Änderung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen mehrerer Mitarbeitenden. Die Referenten legen dar, was hier die möglichen Vorgehensweisen sind, und insbesondere, was es bei einer Massenänderungskündigung zu beachten gilt. Damit haben Sie in Zukunft für jede Änderung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen die hierfür passende Vorgehensweise.

Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht 2024

Agenda
Mardi 12 novembre 2024 - 9:00 - 17:00
Der Trend zu mehr als einem Beschäftigungsverhältnis, eventuell an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Deputaten, setzt sich fort. Nicht nur die jüngere Generation ist vielfach engagiert und wechselt fliessend zwischen festem Anstellungsvertrag und freiberuflicher Honorartätigkeit. Auch erfahrene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen reduzieren an einer Stelle, um sich an anderer nochmals einzubringen. Für den Arbeitnehmer wie auch für die Arbeitgeberin stellen sich neben organisatorischen auch viele rechtliche und vor allem datenschutzrechtliche Fragen: - Welche Daten dürfen im Falle solcher Mehrfachbeschäftigungen ausgetauscht werden? - Welche Meldepflichten hat die Arbeitgeberin? - Wer ist verantwortlich für die Sozialversicherung? Wer darf welche Daten zum Schutz vor Missbrauch weitergeben? - Wie gestalten sich multiple Verhältnisse im grenzüberschreitenden Kontext? Diese neue Ausgabe des anerkannten Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht wendet sich in der gewohnt umfassenden und ausführlichen Weise diesen Themen zu. Immer im Blick: Wie können Informationen geteilt werden? Ist es überhaupt nötig? Wer trägt welche Verantwortung? Nutzen Sie den Tag zum Austausch mit den Expertinnen und Experten auf dem Podium und im Plenum und knüpfen Sie neue Kontakte. Oder nehmen Sie online teil und profitieren Sie von der Flexibilität.

Schulthess Forum Droit du travail

Agenda
Mercredi 6 novembre 2024 - 9:00 - 12:00
L’une des composantes essentielles du contrat de travail consiste en la fourniture d’une prestation de travail de l’employé. Il existe cependant un certain nombre de situations dans lesquelles celui-ci est dispensé de travailler, pour des raisons diverses, avec ou sans incidence sur sa rémunération. Ce webinaire aborde différentes causes pour lesquelles le collaborateur peut devoir s’absenter de son lieu de travail et dans quelles situation l’absence doit être rémunérée.

10. Workshop Arbeitsrecht in der Anwaltspraxis

Agenda
Mercredi 6 novembre 2024 - 10:30 - 17:00
Aktuelle Fragen rund um das kollektive Arbeitsrecht, Ferien und damit verwandte Fragestellungen, Vertragsgestaltung sowie Whistleblowing und interne Untersuchungen; Update Überstunden/Überzeit Diskussion aktueller arbeitsrechtlicher Fragestellungen anhand konkreter Fälle aus der Praxis der Seminarleiter und der neuern Rechtsprechung: kollektives Arbeitsrecht/Gesamtarbeitsverträge, strittige Fragen beim Ferienrecht, Do's and Don'ts bei der Vertragsredaktion, Problemfelder im Zusammenhang mit Whislteblowing und internen Untersuchungen. Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Ablschluss des Workshops bildet ein Update rund um aktuelle Fragen zu Überstunden und Überzeit.

Le travail de plateforme en Suisse : un état des lieux

Agenda
Vendredi 1 novembre 2024 - 13:15 - 17:00
Thèmes - Le droit du travail peut-il sauver la planète ? - Directive européenne sur l’amélioration des conditions de travail des personnes travaillant via une plateforme numérique - Protection sociale des travailleuses et travailleurs de plateformes en Suisse : état des lieux - Les démarches d’une autorité cantonale de contrôle du marché du travail - Rôle du droit collectif du travail : l’exemple de la Chambre des relations collectives de travail (CRCT) à Genève

Schulthess Forum Arbeitsunfähigkeit

Agenda
Mardi 29 octobre 2024 - 9:00 - 17:00
Arbeitsunfähigkeit ist eines der grossen Themen in der täglichen Personalpraxis. Hier treffen die Fragen aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten aufeinander und stellen Verantwortliche und Fachpersonen im Personalwesen vor eine Fülle von Spezialfällen. Fragen zu Lohnfortzahlung, Leistungen der Sozialversicherungen bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit, Sperrfristen und Rentenansprüchen sind komplex und verlangen zugleich eine souveräne Bearbeitung im Alltag. Dieses neue Seminar betrachtet deshalb die Arbeitsunfähigkeit aus der Perspektive des Arbeitsrechts sowie der Sozialversicherung und bietet Lösungsansätze und Hilfestellungen, die die verschiedenen Aspekte berücksichtigen. Neben der Begriffsklärung der Arbeitsunfähigkeit und der Abgrenzung zur arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit werden anhand eines Falls die Folgen für die Lohnfortzahlung und die Ferienfähigkeit illustriert sowie der Kündigungs­schutz und die geltenden Sperrfristen vertieft. Die erfahrenen Referentinnen zeigen Spezialfälle auf, auf welche übrigen Aspekte des Arbeitsverhältnisses sich die Arbeitsunfähigkeit auswirken kann. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Leistungserbringer und deren Zusammenspiel bei kurz- und längerfristiger Arbeitsunfähigkeit. Anhand von Fallbeispielen erarbeiten Sie zusammen mit den Referentinnen Lösungen zu den Fragen, welche Leistungsansprüche wann und wo geltend gemacht werden müssen oder können. Ein spezieller Fokus richtet sich auch auf allfällige Risiken der Arbeitgeberinnen aufgrund von Deckungslücken oder schlecht formulierten Lohnfortzahlungsvereinbarungen. Ihre Fragen aus der Praxis sind jederzeit willkommen und beleben die Diskussion.

Arbeitsrecht intensiv

Agenda
Jeudi 3 octobre 2024 - 9:00 - 16:30
Das Arbeitsrecht ist ein Bereich der nicht nur in unser aller Berufsalltag eine ständige Präsenz behält, sondern auch mit nahezu konstanten rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist; viele Sachverhalte sind im Gesetz nicht geregelt oder die Regelung ist sehr komplex oder gar widersprüchlich. Die Gerichtspraxis spielt eine dementsprechend grosse Rolle und es gibt jährlich eine Vielzahl von Entscheidungen. Auch HR-Fachleute mit guten Kenntnissen können nur schwer den Überblick behalten. Prof. Dr. Thomas Geiser bringt Sie in einem Seminartag auf den neuesten Stand der Entwicklungen im Arbeitsrecht und erläutert Ihnen die Handhabung der arbeitsrechtlichen Thematiken mit den höchsten Konfliktpotentialen wie Arbeitszeiterfassung, Untersuchungen von internen und externen Meldungen, Lohnfortzahlungspflichten, Ferienlohn und andere lohnspezifische Fragestellungen sowie das internationale Arbeitsrecht.

Krankheit im Arbeitsverhältnis

Agenda
Mardi 15 octobre 2024 - 9:15 - 15:15
Krankheit und Fehlzeiten von Arbeitnehmern stellen Unternehmen personalpolitisch und rechtlich vor große Herausforderungen. Dabei nimmt auch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung statistisch stetig zu. Längerfristig erkrankte Mitarbeiter lösen nicht nur eine finanzielle Zusatzbelastung für das Unternehmen aus, sondern bewirken auch eine Störung der betrieblichen Abläufe und haben durch die Verlagerung der Arbeitslast einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden. Das Seminar zeigt auf, wie Sie in Ihrem Unternehmen bei Erkrankung eines Mitarbeiters rechtssicher agieren und gibt konkrete Lösungswege und Handlungsoptionen an die Hand. Neben den rechtlichen Aspekten und den wichtigsten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung, spielt auch die Einbindung des erkrankten Arbeitnehmers und des Betriebsrats in diesem Seminar eine zentrale Rolle. Der Referent hat bereits zahlreiche Wiedereingliederungen begleitet und stellt den umfassenden Analyseprozess vom betrieblichen Eingliederungsmanagement BEM bis hin zur krankheitsbedingten Kündigung aus eigener Beratungspraxis dar und gibt wertvolle Praxishinweise.

Nachforderung Vorsorgebeiträge

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

9C_717/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Die Beschwerdeführerin bezweckte den Betrieb eines Stellenvermittlungsbüros für Temporär- und Dauerstellen in allen Bereichen. Sie verlieh Mitarbeitende insbesondere an zwei AGs, die die Erstellung, die Sanierung und den Unterhalt von Fassaden aller Art, Dachdecker- und Holzbauarbeiten an Neubauten bzw. Altbauten zwecks Sanierung sowie Gipserarbeiten, Natur- und Kunststeinsanierung und die Ausführung von Bildhauer- und Steinhauerarbeiten, die Herstellung von und der Handel mit Grabmalen und Kunstgegenständen sowie die Ausführung von Bau und Renovationsarbeiten bezweckten.
iusnet AR-SVR 27.09.2024

Kündigung eines Polizisten nach 25 Dienstjahren

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht musste der Frage nachgehen, ob der Arbeitgeber eines Polizisten aufgrund seiner Arbeitsorganisation und der damit einhergehenden Arbeitslast nicht gebührend auf die Gesundheit des Beschwerdeführers Rücksicht genommen hatte.
iusnet AR-SVR 06.09.2024

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