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Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge

Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge

Jurisprudence
Ergänzungsleistungen

Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Ergänzungsleistungen wurde abgewiesen, weil sein Vermögen zu hoch war. Er machte geltende, dass dies nur zutreffe, wenn er die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen könne, jedoch verfüge er noch nicht über die fragliche Summe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde zur erneuten Beurteilung zurück. Die auf dem Freizügigkeitskonto des Beschwerdeführers vorhandenen Vermögenswerte dürfe bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden, bis der Anspruch vollständig geklärt ist (E. 4.4).

iusNet AR-SVR 26.07.2024

 

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