Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge
Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge
Jurisprudence
Ergänzungsleistungen
Ergänzungleistungsberechnung und berufliche Vorsorge
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Ergänzungsleistungen wurde abgewiesen, weil sein Vermögen zu hoch war. Er machte geltende, dass dies nur zutreffe, wenn er die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen könne, jedoch verfüge er noch nicht über die fragliche Summe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde zur erneuten Beurteilung zurück. Die auf dem Freizügigkeitskonto des Beschwerdeführers vorhandenen Vermögenswerte dürfe bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden, bis der Anspruch vollständig geklärt ist (E. 4.4).
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