Auch wenn der vorliegende Pachtvertrag in die Nähe des Arbeitsverhältnisses rückt, ist die Subordination vorliegend zu schwach, um von einem Dienstverhältnis auszugehen.
Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn ein Richter in einem dreier Gericht nicht von sich aus offenlegt, dass er familiäre Beziehungen zur die Anwaltskanzlei der Arbeitgeberin hat.
Art. 418 Abs. 3 StPO sieht einzig eine solidarische Haftung vor. Es lässt sich deshalb keine Übernahme der Verfahrenskosten durch die Arbeitgeberin bei unklarer Täterschaft durch Arbeitnehmer daraus ableiten.
Strittig war der tatsächliche Arbeitsantritt. Im vorinstanzlichen Verfahren wurden hierfür Zeugenaussagen durchgeführt, die aus Sicht der Berufungsinstanz ungenügend waren.
Das Rechtsschutzinteresse an einem Rekurs wegen nicht bestandener Lehrabschlussprüfung fällt nachträglich dahin, wenn der Lehrling die wiederholte Lehrabschlussprüfung vor dem Rechtsmittelentscheid besteht.
Die Vollstreckbarkeit eines letztinstanzlichen Urteils als Teil des Rechts auf ein gerichtliches Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK darf nicht durch nachträgliche Anpassung von Behördenentscheiden ausgehöhlt werden.
Strittig war, die Einhaltung der dreimonatigen Frist nach Art. 209 Abs. 3 ZPO zur Einreichung der Klage für eine Forderung zu Geldzahlung und auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gestützt auf die Klagebewilligung nach Schlichtungsverhandlung.