Zeugenaussagen zur Feststellung des tatsächlichen Arbeitsantritts
Zeugenaussagen zur Feststellung des tatsächlichen Arbeitsantritts
Zeugenaussagen zur Feststellung des tatsächlichen Arbeitsantritts
Am 15. November 2015 schlossen die Parteien einen auf den 15. März 2016 befristeten Arbeitsvertrag/Saisonvertrag ab. Die Arbeitnehmerin wurde als Servicefachangestellte und Allrounderin eingesetzt. Am 20. Januar 2016 kündigte die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin per 30. Januar 2016 unter gleichzeitiger Freistellung. Die Arbeitnehmerin betrieb die Arbeitgeberin auf Nachzahlung von Lohn für die Zeit ab 1. Februar 2016, wogegen die Arbeitgeberin Rechtsvorschlag erhob.
Obwohl der Vertrag am 15. Dezember 2015 geschlossen wurde, war im vorliegenden Fall der tatsächliche Arbeitsantritt zur Berechnung der Lohnnachforderungen strittig. Die Arbeitnehmerin behauptete, sie habe bereits am 2. November 2015 und nicht erst am 15. Dezember 2015 zu arbeiten begonnen (E. 4). Gemäss Berufungsinstanz ist dieser Sachverhalt nicht genügend erstellt. Einerseits bestätigte der als Zeuge befragte Geschäftsführer den...
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