An der Sitzung vom 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft für die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) verabschiedet und an das Parlament überwiesen.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit dem Rechtsweg bei der Überprüfung der generell-abstrakten Gestaltung der Mittelverteilung einer Vorsorgestiftung in der Form einer Einmaleinlage auseinander.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Frage, ob der Umstand, dass die Durchführung einer (Teil-)Liquidation «mehrmals ungerechtfertigt verweigert» wurde, für die Vorverlegung der Fälligkeit der Austrittleistung spreche.