Die Berufliche Vorsorge ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Der Zugang ist nicht einfach, zumal neben dem zwingenden Bundessozialversicherungsrecht das dispositive Privatrecht im über-obligatorischen Bereich zur Anwendung gelangt.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Rückgriffsforderung gemäss Art. 26 Abs. 4 BVG zu verzinsen ist.