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Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Durch die Corona-Pandemie steht die Auffangeinrichtung BVG vor besonderen Herausforderungen. Weshalb der Bundesrat eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, welche dem Bund erlauben soll, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf unverzüglich ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. Dieser Entwurf wurde nun von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 12. August 2020 einstimmig gutgeheissen. Die Änderung soll auf drei Jahre befristet werden und der Auffangeinrichtung die Möglichkeit geben, Freizügigkeitsguthaben von max. 10 Mia. CHF auf einem Nullzinskonto bei der Bundestresorie anzulegen.
iusNet AR-SVR 22.08.2020

Missachtung der Mitwirkungsrechte bei Kündigung der Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung

Kommentierung
Berufliche Vorsorge
Das Bundesgericht hat kürzlich eine zentrale Frage im Bereich der Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmenden geklärt. Die Zustimmung des Personals zur Kündigung einer Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung ist ein eigentliches Mitbestimmungsrecht. Sie erfordert eine aktive Einbindung der Arbeitnehmerseite, und zwar rechtzeitig vor dem Entscheid. Daher ist die Kündigung einer Anschlussvereinbarung an eine Vorsorgeeinrichtung ohne Zustimmung des Personals ungültig. Eine nachträgliche Zustimmung genügt nicht.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 27.07.2020

Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Pensionskasse

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

9C_409/2019 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Arbeitnehmern beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht zukommt.
iusNet AR-SVR 23.06.2020

Luzerner Tagung zum Vorsorgerecht

Veranstaltungen
Donnerstag, 3. September 2020 - 13:00 bis 17:00
Die neue Tagungsreihe des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht und des vps.epas behandelt jährlich einen aktuellen Schwerpunkt in der Rechtsentwicklung und Rechtsprechung. Diese Weiterbildung im Bereich Sozialversicherungsrecht befasst sich im 2020 mit Fragen des Datenschutzes im Zeitalter der Digitalisierung.

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