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Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Zum Verhältnis der Schutzfrist nach Art. 26a BVG zur Schlussbestimmung der Änderung des BVG betreffend die 6. IV-Revision

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Schlussbestimmung der Änderung des BVG betreffend die 6. IV-Revision von Art. 26a BVG abweichende Regeln für eine besondere Versichertenkategorie enthält und eine lex specialis darstellt. Art. 26a BVG findet in diesen Fall-Konstellationen keine Anwendung.
iusnet AR-SVR 26.04.2021

BVG-Tagung 2021

Veranstaltungen
Dienstag, 11. Mai 2021 - 9:15 bis 15:45
Die Berufliche Vorsorge ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Der Zugang ist nicht einfach, zumal neben dem zwingenden Bundessozialversicherungsrecht das dispositive Privatrecht im über-obligatorischen Bereich zur Anwendung gelangt.

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