Kosten für ein Gutachten im Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen eine Personalvorsorgestiftung
Kosten für ein Gutachten im Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen eine Personalvorsorgestiftung
Kosten für ein Gutachten im Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen eine Personalvorsorgestiftung
A. und B. waren an die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht gelangt und beantragten insbesondere, der Stiftungsrat einer Personalvorsorgestiftung sei anzuweisen, seine Aufsichtsfunktionen gegenüber der Geschäftsführung wahrzunehmen. Es bestünden gewichtige Anhaltspunkte, dass die Personalfürsorgestiftung es unterlassen werde, ihr zustehende Retrozessionen von Finanzinstituten einzufordern, wodurch ein Schaden von ca. CHF 21 Mio. drohe. Die Aufsichtsbehörde liess im Rahmen der Sachverhaltsabklärungen ein Gutachten zur Frage erstellen, ob die behaupteten Retrozessionsansprüche plausibel seien. Streitig war im vorliegenden Verfahren, wer die Kosten für dieses Gutachten (CHF 94'391.90) zu tragen habe. Das Bundesgericht führte an, dass es sich bei der Eingabe an die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht um eine Aufsichtsbeschwerde handle, auf deren Eingang hin die Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 62 Abs. 1 BVG respektive Art. 3 Abs. 1 lit. a BBSAG in Verbindung mit Art. 1 lit. b und Art. 17 Abs. 1 ASVV tätig geworden sei. Das von ihr in diesem Zusammenhang in Auftrag gegebene Gutachten stelle daher ein Aufsichtsmittel dar. Daraus folge, dass dessen Kosten – gemäss...
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