Ein Broker erkrankte während der Probezeit. Als er bei der Arbeitgeberin nachfragte, ob er ein Arztzeugnis einreichen musste, erklärte ihm diese, das sei nicht nötig, er habe die Probezeit aufgrund schlechter Leistungen sowieso nicht bestanden. Der Broker arbeitete aber von zu Hause aus weiter, da er der Ansicht war, es sei ihm nicht gekündigt worden und forderte weiter sein Gehalt.