Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit?
Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit?
Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit?
Nach der Rechtsprechung beurteilt sich die Frage, ob selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, nicht aufgrund der Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien. Entscheidend sind vielmehr die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass nicht kategorisch zwischen der Betreuung von Erwachsenen und jener von Minderjährigen unterschieden werden kann (E. 4.5.3).
Auch die Miete von zusätzlichem Wohnraum liess es nicht als Argument für Selbständigkeit gelten: Analog zur Rechtsprechung betreffend Fahrzeuge bei Taxi- und anderen Fahrdienstleistern kann zugemieteter Wohnraum nicht als eine (für selbständige Erwerbstätigkeit) sprechende erhebliche Investition betrachtet werden, wenn er ausserhalb der Betreuungstätigkeit uneingeschränkt zu anderen erwerblichen oder privaten Zwecken verwendet werden kann, die Kosten nicht in einem Missverhältnis zu den Kosten einzig für private Zwecke erworbenen bzw. gemieteten Wohnraums stehen und der Dienstleister in der Auswahl des Wohnraums frei ist (E. 4.5.4).
Die Kriterien für eine unselbständige Erwerbstätigkeit überwiegten in diesem Fall und das Bundesgericht wies die...
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