Neueinstufung von Sportlehrpersonen
Neueinstufung von Sportlehrpersonen
Neueinstufung von Sportlehrpersonen
Der beschwerdeführende Verein setzt sich für die Förderung des Sports und des Sportunterrichts sowie die Interessen von Sportlehrpersonen ein. Die Lohneinstufung von Sportlehrpersonen im Sekundarbereich des Kantons Genf wurde überarbeitet. Der Verein klagte gegen diese neue Einstufung.
Der Verein macht in erster Linie die Verletzung von Verfahrensrechten geltend: eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, des Gewaltenteilungsprinzips, des Legalitätsprinzips und des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Auch wenn die Neueinstufung unter Umständen zu einem geringer Gehalte für Sportlehrpersonen führen kann, erkannte das Bundesgericht keine Verletzung der Verfahrensrechte und wies die Beschwerde ab.
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