Neueinstufung eines Sportlehrers
Neueinstufung eines Sportlehrers
Neueinstufung eines Sportlehrers
Ein Sportlehrer im Kanton Genf profitierte aufgrund der anwendbaren Lohntabelle von jährlichen Lohnerhöhungen. Im Rahmen eines Neubewertungsverfahrens wurden die Lohntabellen angepasst und in der Folge davon wurde der Sportlehrer lohntechnisch tiefer eingestuft. Er wehrte sich gerichtlich gegen die neue Einstufung.
Im vorliegenden Fall folgt die Änderung des Gehalts des Beschwerdeführers nicht aufgrund einer Änderung der ausgeübten Aufgaben, sondern im Zuge einer Neubewertung seiner Position, die für alle Personen vorgenommen wurde, die dieselbe Position innehaben (E. 3.3). Auch wenn es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber neu eingestellten Sportlehrern kommen kann, erachtete das Bundesgericht die Differenz für noch in einem zulässigen Rahmen (E. 4.2 ff.) Zwar gab ihm das Bundesgericht auch in dem Punkt recht, dass er eine Lohnkürzung durch die Neueinstufung erfahren hatte, kam aber zum Schluss, dass diese nicht willkürlich erfolgte (E. 3.3.3).
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