Am 9. Dezember 2022 entschied der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und die Mindestlöhne zu erhöhen.
Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
Am 15. August 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren für die Verlängerung und Änderung der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft. Die Vernehmlassungsfrist endet am Montag, 17. Oktober 2022.
Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022
Am 29. November 2021 bestätigte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022.
Anpassungen bei den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten für Chauffeusen und Chauffeure
An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Chauffeurverordnung angepasst. Die meisten Änderungen werden per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Der Bund will Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle erlitten haben. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat der Bundesrat dazu eine neue Covid-19 Verordnung erlassen.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit (COVID-19)
Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.
Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in Kraft treten
Der Bezug von bezahltem Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners wird ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen möglich sein
2. Etappe der Lockerungen; Medienkonferenz vom 29.04.2020
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Der Bunderat beschliesst verschiedene Lockerungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind am 25. März vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen worden. Der Bundesrat hat dazu zwei Verordnungen erlassen, die sogenannte COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht sowie die COVID-19-Verordnung Berufliche Vorsorge.