Versicherter Verdienst eines Geschäftsführers einer AG (8C_82/2017)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob bei einem Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der nicht Aktionär der Gesellschaft ist, mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn versichert ist (Art. 22 Abs. 2 lit. c UVV).
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Mit seinem Urteil vom 30. November 2017 kehrt das Bundesgericht von seiner Praxis ab, bei Versicherten mit leicht- bis mittelgradigen Depressionen zusätzlich zu den Leistungsvoraussetzungen für eine IV-Rente zu verlangen, dass eine Therapieresistenz vorliegt. Der vorliegende Kommentar ordnet diese Rechtsprechungsänderung ein.
Cluster-Kopfschmerz und Indikatorenkatalog (8C_350/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Rüge der IV-Stelle, wonach auch bei Cluster-Kopfschmerz eine Indikatorenprüfung nach BGE 141 V 281 durchzuführen sei.
AHV-Unterstellung im internationalen Dreiecksverhältnis (9C_320/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein slowenischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz in Bezug auf seine selbständige Erwerbstätigkeit in Montenegro obligatorisch der AHV unterstand.
Ungewöhnlichkeitsregel und Informationspflicht bei KTV (4A_460/2017)
In einem Fall zur kollektiven Krankentaggeldversicherung äusserte sich das Bundesgericht zur Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel sowie zu einer allfälligen Informationspflicht der Versicherung.
Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei rückwirkender Rentenaufhebung (9C_535/2017, zur Publikation bestimmt)
Mit dem vorliegenden zur Publikation bestimmten Entscheid präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Zeitpunkt, in welchem die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit beurteilt wird. Konkret geht es um Konstellationen einer rückwirkenden Rentenaufhebung infolge Meldepflichtverletzung.
In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen: