Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
In diesem in 3-er Besetzung ergangenen Entscheid machte die langjährige Lebenspartnerin des verstorbenen Versicherten u.a. einen Anspruch auf ein Todesfallkapital geltend, welcher von der Vorsorgeeinrichtung verneint wurde. Die Vorinstanz verweigerte der hinterlassenen Lebenspartnerin (und Klägerin) die Akteneinsicht weitgehend und begründete dies damit, die nicht offen gelegten Akten enthielten hauptsächlich persönliche Daten des Verstorbenen und insbesondere keine Daten über die Klägerin. Jener könne sich nicht mehr zu seinen Rechten äussern und sei nicht am Verfahren beteiligt, sodass die seine Persönlichkeit betreffenden Daten in den Akten der Vorsorgeeinrichtung besonders zu schützen seien (E. 1.2).
Das Bundesgericht hob den Entscheid auf. Nach allgemeiner Rechtsauffassung geht der Persönlichkeitsschutz mit dem Tod der betroffenen Person unter. Mit dem Tod erlöschen die Persönlichkeitsrechte (E. 1.3 mit Hinweis auf BGE 127 I 145 E. 5c/cc S. 161). Einzig mit dem pauschalen Hinweis, die nicht offen gelegten Akten enthielten hauptsächlich persönliche Daten des verstorbenen Lebenspartners, welcher sich zu seinen Rechten nicht äussern könne, lässt sich daher die...
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