Negative Invalidität (9C_597/2017)
Negative Invalidität (9C_597/2017)
Negative Invalidität (9C_597/2017)
In diesem in 3-er Besetzung ergangenen Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. zu einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen (E. 4.2):
Der Versicherte (geb. 1955) arbeitete während langer Jahre als selbständiger Autospengler, wobei das Jahreseinkommen in den Jahren 2003 bis 2012 stark schwankte und zwischen CHF 12'900 und CHF 72'500 lag. Aufgrund gesundheitlicher Beschwerde meldete er sich bei der IV-Stelle zum Bezug von IV-Leistungen an, welche ihm verweigert wurden. Das kantonale Versicherungsgericht bestimmte das Valideneinkommen anhand des Lohnrechners des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Auf den effektiven (Durchschnitts-)Verdienst des Versicherten könne nicht abgestellt werden, weil ansonsten – aufgrund des tiefen Valideneinkommens – ein negativer Invaliditätsgrad resultiere, was eine «Absurdität» darstelle (E. 3.1).
Das Bundesgericht verwarf die Auffassung des kantonalen Versicherungsgerichts. Für die Bemessung des Valideneinkommens ist massgebend, was die versicherte Person im Gesundheitsfall konkret verdienen würde, und nicht, was sie bestenfalls...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.