Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet
Um die Arbeitslosenversicherung (ALV) zu unterstützen hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Dr. iur. Barbara Kupfer Bucher befasst sich in ihrem konzisen Beitrag mit den spezifischen Modalitäten rund um die Kurzarbeitsentschädigung in der Coronazeit, würdigt diese kritisch und weist auf künftige Schwierigkeiten hin, die das summarische Verfahren bei Antrag und Abrechnung möglicherweise mit sich bringen werden.
Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Um die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose verabschiedet. Die Vorlage wurde nun nach einigen Änderungen in der Sommersession 2020 von National- und Ständerat angenommen.
Das Parlament hat am 19. Juni 2020 Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet, welche in der aktuellen "coronabedingten" Situation grosse Bedeutung annehmen.
Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal
An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat sich der Bundesrat zur Lage der Arbeitslosenversicherung geäussert sowie einige Sonderregelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals aufgehoben.
Zum arbeitslosenversicherungsrechtlichen Beitragssatz für Lohnnachzahlungen nach dem Bestimmungs- oder Realisierungsprinzip
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Beitragspflicht für eine nachträgliche Lohnzahlung und äusserte sich dabei zur Rechtmässigkeit von Rz. 2035.2 der Wegleitung über den Bezug von Beiträgen in der AHV, IV und EO Variante b).
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit (COVID-19)
Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.
Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein anrechenbarer Arbeitsausfall bei einer Arbeit auf Abruf mit Überbrückungscharakter über die Dauer einer ersten Leistungsrahmenfrist hinaus auch für eine Folgerahmenfrist berücksichtigt werden und zu einem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen führen könne.
In seiner Pressemitteilung vom 20. März 2020 teilte der Bundesrat die Einführung COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung mit, welche seit der Einführung bereits mehrfach angepasst wurde.
In Erfüllung der im Bereich von Arbeitslosenversicherung und insbesondere Kurzarbeitsentschädigung vom Bundesrat verfolgten Ziele erging am 20. März die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, die zwischenteitlich verschiedentlich an die aktuelle Lage angepasst wurde.