Rentenrevision nach der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision (8C_174/2017)
Das Bundesgericht äusserte sich zur Anwendbarkeit der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision, wenn die unklaren und die "erklärbaren" Beschwerde nicht auseinandergehalten werden können.
Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro
MIt Botschaft vom 14. Februar 2018 überweist der Bundesrat dem Parlament das Gesuch zur Genehmigung der Abkommen zwischen der Schweiz und Serbien sowie zwischen der Schweiz und Montenegro über soziale Sicherheit.
Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten
Der Bundesrat passt die Liste der Berufskrankheiten an. Die Änderung von Anhang 1 der Verordnung zur Unfallversicherung tritt per 1. April 2018 in Kraft.
Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) ist für eine Zustimmung zur Vorlage zur Änderung des GlG durch den Ständerat.
Anzeigepflichtverletzung und rückwirkender Gesundheitsvorbehalt (9C_333/2017)
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, welches die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung in der weitergehenden beruflichen Vorsorge sind. In diesem Rahmen äusserte sich das Gericht namentlich zur (Un-)Zulässigkeit eines rückwirkenden Gesundheitsvorbehalts.
Zuschlag für Vertrauensarbeitszeit ist Lohn (8C_356/2017)
Die einseitige Abänderung von Vereinbarungen durch Verfügung bei Uneinigkeit der Parteien ist grundsätzlich möglich, aber an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Entlassung eines schwierigen Mitarbeiters nach 25-jähriger Anstellung (4A_31/2017)
Eine Entschädigung von vier Monatslöhnen für eine Kündigung, die missbräuchlich ist, weil die Arbeitgeberin keine Rücksicht auf Alter sowie die Dienstjahre des Mitarbeiters genommen hatte, ist angemessen.
Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)
Massgebend für die Feststellung der hierarchischen Unterstellung sind sowohl die für den vorübergehenden Versetzungsentscheid zuständige Person sowie beispielsweise der tatsächliche Arbeitsplatz oder die Teilnahme an Mitarbeitergesprächen und Sitzungen