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Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro

Gesetzgebung
Internationales Sozialversicherungsrecht

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro

Mit den beiden Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro soll für zwei weitere Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens das mit der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen abgelöst werden.

Die neuen Abkommen wurden unter den Vertragsstaaten ausgehandelt und bereits unterzeichnet. Für das Inkrafttreten müssen sie von den Parlamenten der Vertragsstaaten zunächst genehmigt werden. Das Geschäft ist im National- und Ständerat noch nicht behandelt.

 

 

iusNet AR-SVR 22.02.2018

 

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