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Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)

Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)

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Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes GlG: Lohnanalysen für Firmen ab 100 Mitarbeitenden? (17.047)

Die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) sprach sich dafür aus, Lohnanalysen erst bei einer Zahl von 100 Mitarbeitenden einer Firma anzuordnen, statt bei 50 wie vom Bundesrat vorgesehen. Zudem sollen bei positivem Ausgang der Analyse, also wenn im betreffenden Unternehmen Lohngleichheit vorliegt, keine weiteren Analysen erforderlich sein. Der Bundesrat hatte hier vorgesehen, dass die Lohnanalysen, unabhängig vom Resultat, alle 4 Jahre bei allen in die Kategorie fallenden Unternehmen durchgeführt werden sollen. Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fallen explizit unter die Pflicht zur Lohnanalyse, dies wird auch von der Kommission begrüsst.

Bemerkungen der Redaktion: Weitere Informationen zum Geschäft 17.047

iusNet AR-SVR 26.03.2018

 

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