Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)
Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)
Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)
Der Beschwerdeführer war über 10 Jahre als Spezialist bei der Bundeskriminalpolizei fedpol tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er schon oft nach Russland gereist. Im Dezember 2016 erhielt er einen Anruf aus Russland, worin eine Kontaktperson vor Ort ihn gestützt auf eine vertrauliche Information dringend darum bat, nach Moskau zu kommen (Quelle für Orte: SDA). Daraufhin informierte der Beschwerdeführer seinen direkten Vorgesetzten bei der Bundeskriminalpolizei, ohne Begründung über die bevorstehende Reise. Der Vorgesetzte verweigerte die Reise mit Blick auf die hohen Überstunden und das angehäufte Ferienguthaben. Der Beschwerdeführer trat die Reise trotzdem an. Der zuständige Staatsanwalt erfuhr von der Reise und verlangte umgehend eine Aktennotiz, die der Angestellte sogleich lieferte. Der Spezialist habe vermutet, dass der Anruf mit einem bestimmten Fall zusammenhänge. In Vergangenheit sei der Anrufer bereits zu Treffen mit ihm gereist, welche in der Freizeit stattgefunden hätten. Bei einem durch den Angestellten finanzierten gemeinsamen Essen sei jeweils der Anlass erörtert und das Besprochene anschliessend den Betroffenen mitgeteilt worden.
Die Reise und die damit...
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