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Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten

Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten

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Privates Individualarbeitsrecht

Unfallversicherung: Anpassung der Liste der Berufskrankheiten

Die Liste der Berufskrankheiten wird vom Bundesrat gemäss den neusten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu den schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit aktualisiert. Die bestehende Liste ist seit mehr als 10 Jahren nicht mehr geändert worden.

Die Liste dient der Erleichterung der Beweisführung bezüglich Kausalzusammenhang zwischen gesundheitsschädigender Ursache und Berufskrankheit. Gemäss Rechtsprechung liegt eine Leistungspflicht des Unfallversicherers dann vor, wenn die Krankheit zu mehr als 50 Prozent auf eine beruflich bedingte Exposition durch einen auf der Liste vorhandenen Stoff / physikalischen Faktor zurückzuführen ist (vgl. BGE 133 V 421 E. 4.1 mit weiteren Hinweisen).

 

iusNet AR-SVR 26.03.2018

 

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