Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017)
In Anwendung von Art. 9 FZA sowie Anhang III FZA wäre das Diplom eines österreichischen Augenoptikers der Vergleichbarkeitsprüfung durch das SBFI zu unterziehen gewesen.
Massgebender Referenzrahmen für die Berechnung von Überzeit (4A_207/2017)
Im Gegensatz zur Frage, ob Überzeit angeordnet oder genehmig wurde, ist es bei der Frage nach dem Beweis der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl relevant, aus welchem Grund ein Rapport erstellt wurde.
Mittagessen, Verpflegungsautomaten und mehr – Die Mensa an der Kanti (8C_649/2017)
Auch wenn der vorliegende Pachtvertrag in die Nähe des Arbeitsverhältnisses rückt, ist die Subordination vorliegend zu schwach, um von einem Dienstverhältnis auszugehen.
Verrechnung von Minusstunden und zu viel bezogenen Ferientagen mit dem Lohn (A-3049/2017)
Ist der Arbeitnehmer, ohne mit der Arbeitgeberin Rücksprache zu nehmen bei schlechter Auftragslage von der Arbeit zeitweise ferngeblieben, ist eine Verrechnung der Minusstunden mit dem Lohn gerechtfertigt.
Verhinderung von Mobbing und Übergriffen als Arbeitgeberpflicht (8C_41/2017)
Der Bericht der Gruppe zu Prävention von Mobbing und Belästigung ist als Beweismittel bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung gegen eine Vorgesetzte zu beachten.